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Arbeitsrecht

Der Entwurf war stark umstritten, nach vielen Diskussionen haben sich CDU, CSU und SPD nun endlich geeinigt. Der Weg für die bAV-Reform durch Einführung eines Sozialpartnermodells ist nun grundsätzlich frei. Neue steuerliche Förderungen für Betriebsrenten sollen mehr Mitarbeiter als bisher dazu motivieren, per Entgeltumwandlung in die private Altersvorsorge zu investieren. Das soll unter anderem auch dadurch erreicht werden, dass der Arbeitgeber künftig zu einem Zuschuss in Höhe von 15 Prozent des Sparbeitrages verpflichtet wird.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Garantieverbot und das Tarifpartnermodell. Hierbei dürfen dürfen Beitragszusagen künftig auf tariflicher Grundlage getroffen werden, Mindest- oder Garantieleistungen gibt es nicht mehr. Damit werden die Arbeitgeber von der Haftung für ein dauerhaftes Leistungsniveau der bAV befreit. Er muss also nur noch für die vorab vereinbarte Betriebsrente, aber nicht mehr für die Rendite haften.

Für Arbeitgeber sicherlich eine Erleichterung, doch es melden sich bereits erste Kritiker zu Wort. Die Verbraucherzentrale Bayern sieht hier die Gefahr, dass diese Form der Altersvorsorge gerade für junge Menschen – wie bisher – ein sicheres Verlustgeschäft bleibt. “Die betriebliche Entgeltumwandlung lohnt sich meist erst bei einem Arbeitgeberzuschuss von 40 Prozent”, sagt Merten Larisch, Altersvorsorgeberater der Verbraucherzentrale Bayern. “Ansonsten ist es besser, sich für andere Formen der Altersvorsorge zu entscheiden.”

Fragliche Vorteile?

Die Einzahlung in die betriebliche Altersversorgung ist bis zu einer Grenze von monatlich 404 Euro steuerfrei. Außerdem werden bis zur Höchstgrenze von monatlich 254 Euro auch keine Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen, so lange der Verdienst unter der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze liegt. Viele Arbeitgeber rechnen gegen, dass Arbeitnehmer in der Ansparphase von Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen befreit sind. “Dieser optisch stark überzeugende Vorteil sollte jedoch hinterfragt werden”, sagt der Altersvorsorgeberater.

Spätere Rente muss versteuert werden

Denn: “Nur die wenigsten wissen, dass sie bei der Auszahlung ihrer späteren Leistung auf die gesamte Betriebsrente oder auf die Kapitalzahlung Einkommensteuer abführen müssen”, berichtet Merten Larisch von den Beratungserfahrungen der Verbraucherzentrale Bayern. “Und es werden darauf die vollen Beitragssätze zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig.” Ein weiterer Nachteil ist, dass Beschäftigte aufgrund des niedrigen Bruttolohns, der sich durch die betriebliche Entgeltumwandlung ergibt, weniger Rentenbeiträge einzahlen. Das bedeutet, dass spätere Rentner eine niedrigere gesetzliche Rente erhalten. Der geringere Bruttolohn kann sich gegebenenfalls auch nachteilig auf die Höhe des Krankentage-, Arbeitslosen- und Erziehungsgelds auswirken.