Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Arbeitsrecht

Wer bei der kommenden Bundestagswahl am 26. September wo sein Kreuzchen setzt, ist eine private Entscheidung. Auf jeden Fall fließen viele Überlegungen mit ein. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte richten ihren Fokus unter anderem auf die Gesundheitspolitik („Bundestagswahl 2021: Das wollen Parteien in Sachen Gesundheitspolitik“). Doch sie sind auch Arbeitgeber. Sie sollten daher über die in den Wahlprogrammen der Parteien verankerten arbeitsrechtlichen Ziele Bescheid wissen. Wer plant also was in den nächsten vier Jahren?

Arbeitszeit: Wie viel darf′s denn sein?

Ein wichtiges Thema ist dabei die Arbeitszeit. Die Linken etwa fordern die 30-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich. Zudem eine gesetzliche Höchstarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche und eine maximale Arbeitszeit von acht Stunden am Tag. Ausnahmen von der täglich zulässigen Höchstarbeitszeit will die Linke stärker begrenzen. Auch ein Recht auf ein Sabbatjahr zweimal im Berufsleben mit einem Rückkehrrecht sowie ein Recht auf vorübergehende Arbeitszeitverkürzung sind in ihrem Wahlprogram enthalten. Ebenso wie das Recht auf eine Vollzeitstelle. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit soll der Arbeitgeber genau aufzeichnen müssen.

Die CDU und die FDP wollen dagegen anstelle der täglichen Höchstarbeitszeit von acht beziehungsweise zehn Stunden eine wöchentliche Höchstarbeitszeit einführen. Das hieße, dass Beschäftigte künftig an einzelnen Tagen länger arbeiten könnten. Missbrauch soll verhindert werden – doch wie genau, das bleibt offen. Die SPD schließt in ihrem Wahlprogramm eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeiten aus, das Arbeitszeitgesetz soll unverändert weitergelten.

Die Grünen möchten mehr Mitsprache der Beschäftigten bei Ort, Lage und Umfang der Arbeit. Diese sollen selbst flexibler über die eigene Arbeitszeit bestimmen können, etwa mit Hilfe eines flexiblen Arbeitszeitkorridors. Das Arbeitszeitgesetz soll nicht zum Nachteil der Beschäftigten aufgeweicht werden. Auch die Grünen sprechen sich für eine Dokumentation der Arbeitszeiten nach den europäischen Vorgaben aus. Für die AfD ist die Arbeitszeit gar kein Thema. Sie propagiert lediglich, ein eigenes Arbeitsgesetzbuch schaffen zu wollen, das die zahlreichen Einzelgesetze zusammenführt.

Unterschiedliche Positionen bei Minijobs und Mindestlohn

Interessant sind auch die Positionen der einzelnen Parteien zu Minijobs und Mindestlohn. Die CDU möchte die Minijob-Grenze von 450 auf 550 Euro anheben. Die SPD will Minijobs in die Sozialversicherung einbeziehen und die Gleitzone für Midijobs auf 1.600 Euro erhöhen. Die Grünen beabsichtigen, Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu überführen. Ausnahme sollen Studierende, Schüler und Rentner sein. Die Freien Demokraten wollen die Minijob- und Midijob-Grenze erhöhen und dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn koppeln. Die Linke schließlich möchte Minijobs in sozial voll abgesicherte Beschäftigungsverhältnisse überführen. Das Wahlprogramm der AfD schweigt sich zu diesem Thema aus.

Auch der Mindestlohn wird ganz unterschiedlich behandelt. Im Wahlprogramm der CDU und der FDP ist er gar kein Thema. Die AfD sagt, sie möchte ihn beibehalten. Die Linke will den Mindestlohn auf 13 Euro anheben. SPD und Grüne werfen 12 Euro pro Stunde in den Ring.

Befristete Arbeitsverhältnisse – wohin geht die Reise?

Wichtig für Arbeitgeber sind auch die Positionen der Parteien im Hinblick auf befristete Arbeitsverhältnisse. Vor allem die sachgrundlose Befristung steht immer wieder in der Kritik. Sie ist aber in der Praxis ein wichtiges Instrument, um beim Einsatz von Arbeitskräften flexibel zu bleiben. Die Linke möchte die sachgrundlose Befristung komplett abschaffen und die Sachgründe für eine Befristung begrenzen. Ab der dritten Befristung in Folge soll immer ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstehen. Auch die SPD möchte die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung und eine kritische Überprüfung der Gründe für eine Befristung. Die Grünen lehnen eine Befristung ohne Vorliegen sachlicher Gründe ebenfalls ab. Die CDU spricht sich gegen eine Ausweitung von Kettenbefristungen aus. Die sachgrundlose Befristung soll die Ausnahme bleiben und darf zwei Jahre nicht überschreiten. Im Wahlprogramm der FDP ist die Befristung dagegen kein Thema, ebenso wenig im Programm der AfD.

Die ausführlichen Wahlprogramme der Parteien zur Bundestagswahl 2021 können sie hier einsehen.