Arbeitsrecht
Arbeitsrecht: Wer Desinfektionsmittel klaut, der fliegt
In den frühen Phasen der Pandemie wurden Klopapier und Sterillium fast mit Gold aufgewogen. Entsprechend heftig war die Reaktion eines Arbeitgebers, als ein Mitarbeiter die begehrte Ware mitgehen ließ. Er kündigte fristlos. Nun hat das LAG Düsseldorf in der Sache entschieden.
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