Arbeitsrecht
Wiedereingliederung kranker Mitarbeiter: Neue Verwaltungsaufgaben für Vertragsärzte
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat entschieden: Wer einen Patienten für sechs Wochen oder länger krankschreibt, muss für ihn einen stufenweisen Wiedereingliederungsplan für seinen Job erarbeiten. Dabei sollten Ärzte nichts dem Zufall überlassen.
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