Schadensersatz wegen Diskriminierung ist kein Arbeitslohn
Marzena SickingWenn der Arbeitgeber einem Beschäftigten eine Entschädigung zahlt, ist diese nicht immer steuerpflichtig. Bekommen Arbeitnehmer eine solche Zahlung, weil sie Opfer von Mobbing, Diskriminierung oder sexueller Belästigung wurden, zählt das Geld nicht als Arbeitslohn.