Urteil: Ärztliche Vertretung für ein MVZ ist sozialversicherungspflichtig
A&W RedaktionVorübergehende Vertretungstätigkeiten eines Arztes für ein MVZ sind nicht automatisch als freiberufliche Tätigkeit anzusehen. Im Gegenteil: Wird der Arzt wie ein Angestellter bezahlt und behandelt, ist er auch sozialversicherungspflichtig.