Aufklärung: Wann eine hypothetische Einwilligung ausgeschlossen ist
Judith MeisterEine fehlerhafte Risikoaufklärung löst nicht in jedem Fall Arzthaftungsansprüche aus – zum Beispiel, wenn anzunehmen ist, dass der Patient auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung in die Behandlung eingewilligt hätte. Eine solche hypothetische Einwilligung ist aber nicht in jedem Fall denkbar.