Kostenteilung durch Kooperation: Was Ärzten erlaubt ist und was nicht
A&W RedaktionMit einer Praxisgemeinschaft können Ärzte die Betriebskosten reduzieren. Doch nicht jede wirtschaftlich lohnende Zusammenarbeit ist auch erlaubt. Wie sieht es beispielsweise bei Kooperationen mit Physiotherapeuten oder Heilpraktikern aus? Ein Rechtsexperte erklärt, bei welchen Konstellationen Ärzte vorsichtig sein müssen.