Elektronische Gesundheitskarte: Behörden dürfen nicht alle Daten sammeln
Marzena SickingDie Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ist rechtmäßig, das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg in einem Grundsatzurteil bestätigt. Allerdings stellte das Gericht auch klar, dass Behörden hier nicht beliebig viele Daten sammeln dürfen.