Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Medizinrecht

Allein in Baden-Württemberg finden jährlich rund 50.000 Fortbildungsveranstaltungen für Ärztinnen und Ärzte statt. Hierfür beantragen etwa 8.000 Anbieter von Fortbildungen die Zertifizierung ihrer Veranstaltungen bei der Landesärztekammer.

Entsprechend zertifizierte Fortbildungen können Ärztinnen und Ärzte nach erfolgreicher Teilnahme auf ihr Fortbildungszertifikat anrechnen lassen. Selbstverständlich gibt es auch noch andere Fortbildungsveranstaltungen für Ärztinnen und Ärzte, für die keine Fortbildungspunkte vom Veranstalter beantragt werden oder denen die Zertifizierung von der Landesärztekammer Baden-Württemberg verweigert wurde. Diese sind dann nicht für den gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis der Fortbildung des Arztes oder der Ärztin verwertbar.

Ablehnungsbescheide haben Bestand

Kammerchef Dr. Ulrich Clever betont: „Ärztliche Fortbildung sollte unbedingt frei von kommerziellen Interessen und produktneutral sein; das ist unter anderem in unserer Fortbildungsordnung und in den Bundesärztekammer-Grundsätzen festgelegt.“ Immer wieder würde daher die Zertifizierung einzelner Veranstaltungen abgelehnt, sei es aus formalen Gründen oder beispielsweise, weil die fachliche Unabhängigkeit von Referenten nicht gewährleistet ist. Dr. Clever weiter: „Meldungen vom letzten Sommer, wonach die Landesärztekammer erstmals einem Anbieter von Ärztefortbildung die Zertifizierung verweigert habe, entsprachen daher in dieser Hinsicht nicht den Tatsachen.“

Seinerzeit wurden tatsächlich mehrere Ablehnungsbescheide erstellt, wogegen ein Fortbildungsanbieter zunächst Widerspruch einlegte. Inzwischen erreichte die Landesärztekammer Baden-Württemberg allerdings eine Rücknahme der Widersprüche durch den Anbieter, wodurch die Ablehnungsbescheide der Landesärztekammer Baden-Württemberg nicht nur bestandsfähig, sondern auch unanfechtbar wurden. Im Übrigen hat ein Fortbildungsanbieter auf seiner Website verlautbart, dass er sich aus Deutschland zurückziehe und sich auf sein internationales Geschäft konzentriere.

Anträge werden eingehend geprüft

Dr. Clever kommentiert den Vorgang: „Vor Erstellung eines Ablehnungsbescheides prüfen wir den Antrag eingehend und nach bestem Wissen und Gewissen. Dass ein Fortbildungsanbieter seinen Widerspruch zurückgezogen hat, bevor es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kam, spricht für unser Prüfverfahren und unsere Ablehnungsgründe. Wir freuen uns, dass wir einmal mehr einen Beitrag dazu leisten konnten, dass ärztliche Fortbildung frei von Interessen Dritter bleibt. Wir werden natürlich auch weiterhin konstruktiv-kritisch mit Zertifizierungs-Anträgen umgehen. Die Ärztinnen und Ärzte sind wie bisher aufgefordert, ihre Ärztekammer zu kontaktieren, falls Fortbildung nicht produktneutral erfolgt.“