Gesundheitsabfrage der Versicherung: Arzt haftet nicht für fehlende Informationen

Das Landgericht Mainz hat klargestellt, dass ein Arzt nicht für jeden Fehler gerade stehen muss, der bei der Gesundheitsabfrage einer Versicherung passiert (Az.: 2 O 132/02). Ein Patient hatte geklagt, da sein Arzt ein Formular der Krankenkasse unvollständig ausgefüllt hatte.
Der Mediziner hatte im Auftrag des Patienten eine Gesundheitsprüfung für dessen private Krankenversicherung vorgenommen. Beim Ausfüllen des Formulars hatte der Arzt jedoch nicht sämtliche Vorerkrankungen eingetragen. Das führte dazu, dass die Kasse dem Patienten im Nachhinein einen Risikozuschlag abverlangte.
Daraufhin verklagte der Patient seinen Arzt auf Schadenersatz. Begründung: Der Arzt habe das Formular fehlerhaft ausgefüllt, deshalb müsse er die zusätzlichen Kosten bei der Versicherung übernehmen.
Gericht nahm Arzt in Schutz
Dieser Auffassung folgte das Landgericht (LG) Mainz jedoch nicht. Den Richtern zufolge, ist es ausschließlich Aufgabe des Patienten, seine Krankheitsgeschichte vollständig und wahrheitsgemäß wiederzugeben. Der Hausarzt könne und müsse nicht jede Krankheit eines Patienten im Kopf und in den Akten haben. Der Arzt kann nur die ihm bekannten Fälle dokumentieren. Die Fürsorgepflicht für das ordnungsgemäße Ausfüllen des Formulars treffe grundsätzlich auch nicht den Arzt, sondern allein den Patienten. Bei einem offensichtlichen Fehler bzw. Lücken müsse also der Patient seinen Arzt darauf aufmerksam machen und für eine Korrektur sorgen.
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