Der abgeheftete Befund – Organisationsfehler als grobe Behandlungsfehler
A&W RedaktionNeben Fehlern im Bereich der eigentlichen medizinischen Behandlung können auch Organisationsfehler als grobe Behandlungsfehler zu werten sein. Praxisinhaber sind daher verpflichtet, durch geeignete organisatorische Maßnahmen Gefahren und Fehlerquellen zu vermeiden.