Schadenersatz: Gutachter dürfen kompetente Ärzte als kompetent bezeichnen
Marzena SickingSachverständige in Arzthaftungsprozessen sind, ebenso wie der Richter, zur Unvoreingenommenheit und Neutralität verpflichtet. Schließlich geht es bei der Beurteilung des Falls in der Regel um viel Geld bzw. Schadenersatz. Positive Aussagen zu den Fähigkeiten eines Mediziners sind ihnen dennoch gestattet.