Medizinrecht
Kinderärzte haften für unterlassene Krankenhauseinweisung
Besteht bei einem Säuglilng die Gefahr einer hypertonen Dehydratation, so muss der Kinderarzt zur Abklärung die Überweisung in ein Krankenhaus veranlassen und die Eltern auf die drohende Gefahr hinweisen. Geschieht das nicht, muss er für die Folgeschäden beim Kind haften, so ein aktuelles Urteil.
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