Beschwerden nicht abgeklärt – Schadenersatz in sechsstelliger Höhe
Marzena SickingAuch bei Beschwerdebesserung muss dem ursprünglichen Verdacht nachgegangen werden. Ein entsprechendes Versäumnis kann für den behandelnden Arzt sonst teuer werden.
Auch bei Beschwerdebesserung muss dem ursprünglichen Verdacht nachgegangen werden. Ein entsprechendes Versäumnis kann für den behandelnden Arzt sonst teuer werden.