Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Recht

Der Arzt hatte in Zusammenhang mit dem sogenannten Göttinger Transplantationsprozess im Jahr 2013 insgesamt elf Monate in Untersuchungshaft verbracht, bevor der Haftbefehl gegen Zahlung einer Kaution in Höhe von 500.000,- Euro außer Vollzug gesetzt wurde. Am Ende war der Arzt freigesprochen und die Verpflichtung der Staatskasse zur Entschädigung festgestellt worden.

Gegen die daraufhin festgesetzte Entschädigungszahlung wehrte sich das Land Niedersachsen vor Gericht. Allerdings erfolglos: Das Oberlandesgericht Braunschweig verurteilte das Land Niedersachsen jetzt zur Zahlung von rund 1,2 Millionen Euro. Damit wurde das Urteil der Vorinstanz, des Landgerichts Braunschweig, im Wesentlichen bestätigt (Az.: 11 U 149/19).

Der Organspendeskandal

Der frühere Chirurg an der Göttinger Uniklinik war in dem aufsehenerregenden Prozess vom Vorwurf des elffachen versuchten Totschlags und der dreifachen Körperverletzung mit Todesfolge freigesprochen worden. Zuvor waren bei der Transplantation von Lebern an der Göttinger Uniklinik Unregelmäßigkeiten festgestellt worden. Der Vorwurf: Mediziner der Uni-Klinik, darunter auch der Chirurg, sollen Akten gefälscht haben, damit Patienten auf der Warteliste schneller an Spenderorgane kommen. Auch Kliniken in München, Leipzig und Regensburg gerieten ins Visier der Fahnder.

Der Chirurg wurde aber freigesprochen und verlangte eine Entschädigung für den entstandenen Schaden. Die ungewöhnlich hohe Forderung basierte aber nicht nur auf der 11-monatigen U-Haft, sondern auch auf den Zinsschäden die ihm durch die Kaution von 500.000 Euro entstanden waren. Den größten Posten machten aber entgangene Einnahmen aus: Er konnte aufgrund der U-Haft und des Verfahrens seine neue Anstellung in Jordanien nicht antreten. Somit verpasste er ein Gehalt von 50.000 US-Dollar  – pro Monat.

Nach Ansicht des Gerichts steht ihm die Entschädigung zu, eine Revision hat der Senat nicht zugelassen. Falls das Land Niedersachsen gegen das Urteil vorgehen will, bleibt nur doch die Nichtzulassungsbeschwerde. Diese Möglichkeit will man nun sorgfältig prüfen.