Bundessozialgericht bestätigt: Nebenjob als Notärztin oder Notarzt ist versicherungspflichtig
Marzena SickingSind Ärztinnen und Ärzte, die im Nebenjob immer wieder als Notärztin oder Notarzt im Rettungsdienst tätig sind, in dieser Tätigkeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt? Das hat der 12. Senat des Bundessozialgerichts jetzt in drei Fällen bejaht.