Diagnosefehler des Arztes: Krankenkasse muss Kosten für Therapie trotzdem bezahlen
Marzena SickingEine Krankenkasse kann die Kostenübernahme nicht mit dem Hinweis verweigern, dass die Therapie für die gestellte Diagnose ungeeignet war. Entscheidend ist, ob sie für die tatsächliche Erkrankung geeignet ist. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Berufung auf eine Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts hin.