Gerichtlich geforderte Befundberichte verweigert: kein Verstoß gegen ärztliche Berufspflicht
Marzena SickingGibt ein Arzt gerichtlich geforderte Befundberichte über eigene Patienten nicht ab, verstößt er damit nicht gegen seine Berufspflichten. Dies hat das Berufsgericht für Heilberufe bei dem Verwaltungsgericht Berlin entschieden und damit eine Geldstrafe für den Arzt abgewendet.