Kein automatischer Entzug der Approbation bei Steuerhinterziehung
Marzena SickingSteuervergehen sind kein Kavaliersdelikt, dennoch darf daraus keine grundsätzliche Charakterschwäche und damit verbundende Berufsunwürdigkeit abgeleitet werden. Einem Apotheker war wegen Steuerhinterziehung die Approbation entzogen worden. Auch Ärzten droht das in ähnlichen Fällen. Zu Unrecht, wie ein Gericht bestätigte und den Entzug der Berufserlaubnis für unwirksam erklärte.