Praxisgemeinschaft: Gegenseitige Vertretung nur in Ausnahmefällen erlaubt
Marzena SickingIn einer Praxisgemeinschaft sollten Ärzte auf die strikte Trennung ihrer Patienten achten und sich nur in Ausnahmefällen gegenseitig vertreten. Wird diese Regel missachtet, drohen hohe Honorarrückforderungen durch die KV.