BFH-Urteil zum Unterhalt und was es für Betroffene bedeutet
Dennis Janz LL.M.Unterhaltsleistungen sind auch bei einer hohen Steuernachzahlung für einen mehrjährigen Zeitraum als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG abziehbar. Das hat der Bundesfinanzhof aktuell entschieden. Was das Urteil für betroffene Ärzte konkret bedeutet, erläutert Steuerberater Dennis Janz.
Dennis Janz LL.M.
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