Der Datenschutz setzt Grenzen bei der Betriebsprüfung
André GießeFordert ein Betriebsprüfer von einer Arztpraxis elektronisch gespeicherte Daten an, darf er sie nicht unbegrenzt und nur in geeigneten Räumen auswerten. Der Datenschutz setzt der Betriebsprüfung Grenzen. Darauf weist die Steuerberatung Ecovis anlässlich einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs hin.