Glutenfreie Diätverpflegung ist keine außergewöhnliche Belastung
Marzena SickingSich diätisch ernähren zu müssen, ist für den Betroffenen selbst sicherlich eine Belastung. Steuerlich darf die Ernährungsumstellung es allerdings nicht sein. Das hat das Finanzgericht Köln in einem Urteil bestätigt.