Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Recht

Eine aktuelle Studie der Northwestern University Feinberg School of Medicine, Chicago (USA), zeigt, dass Ärztinnen und Ärzte in sozialen Medien vermehrt angegriffen werden. Das reichte von verbalen Entgleisungen über sexuelle Belästigung bis hin zur Morddrohung. Die Studie wurde im Magazin Jama im Januar 2021 online veröffentlicht. Für sie beantworteten 464 US-amerikanische Ärztinnen und Ärzte im Alter von durchschnittlich 39 Jahren zwei Fragen: „Sind Sie in den sozialen Medien jemals persönlich angegriffen worden?“ und „Sind Sie in den sozialen Medien jemals sexuell belästigt worden?“. Zudem konnten die Befragten konkrete Erlebnisse in einem Textfeld schildern.

23,3 Prozent der Befragten gaben an, bereits persönliche Online-Attacken erlebt zu haben (24,2 % der Frauen und 21,9 % der Männer). Die Mehrzahl der Angriffe kam dabei von Impfgegnern, die sogar in Todesdrohungen mündeten. Häufig erfolgten auch Beschimpfungen und Drohungen im Hinblick auf die Religion oder Ethnie der Ärzte sowie deren Engagements etwa für Schwangerschaftsabbrüche. Vier Ärzte berichteten über Stalking durch Patienten. Auch persönliche Daten der Mediziner wurden im Netz veröffentlicht.

Stress durch verbale Gewalt im Internet

Ärztinnen wurden im Internet zudem häufiger sexuell belästigt als Ärzte (16,4 % zu 1,5 %). Zwölf Ärztinnen berichteten über Nachrichten mit anzüglichem Inhalt sowie die Zusendung pornografischer Fotos. Zwei Frauen erhielten sogar Vergewaltigungsdrohungen. Ärztinnen und Ärzte, die den Attacken und Bedrohungen über längere Zeit ausgesetzt waren, klagten über starken Stress und Angstgefühle. Die Studienautoren forderten, dass alle Betroffenen im Kampf gegen die Online-Attacken Unterstützung erhielten. Hier kommen etwa Arbeitgeber und Fachgesellschaften ins Spiel.

Die Studie wirft ein Schlaglicht auf die zunehmende Bedrohung von Ärztinnen und Ärzten durch verbale Gewalt im Internet. Besonders exponiert sind dabei diejenigen, die auf Social-Media-Plattformen wie Instagram, Facebook oder Twitter aktiv sind. Die Netzwerke bieten gute Möglichkeiten, sich zu präsentieren. Sie bergen gleichzeitig auch das Risiko, Opfer von Hass und Hetze im Internet zu werden.

Was können Ärztinnen und Ärzte tun, die im Internet bedroht oder beleidigt werden?

Beleidigungen, Nötigungen und Bedrohungen sind Straftaten, für deren Bearbeitung die Polizei zuständig ist. Wer bedroht oder belästigt wird, sollte daher zunächst Beweise sichern und Strafanzeige erstatten.

In folgenden Fällen kann eine strafbare Handlung vorliegen:

  • Bedrohung: Wenn jemand einer anderen Person oder einer ihm nahestehenden Person die Begehung eines Verbrechens androht. („Irgendwann fackle ich Deine ganze Praxis ab!“)
  • Nötigung durch Drohung: Wenn jemand eine andere Person mit der Androhung von Gewalt zu einer Handlung oder einem Unterlassen zwingen will. („Wenn Du weiter XY behandelst, schicke ich Dir ein paar von unseren Leuten vorbei. Wirst schon sehen!“)
  • Nachstellung: Wenn jemand fremde Daten missbräuchlich verwendet, um Waren oder Dienstleistungen für einen anderen zu bestellen. (Beispiel: Der Arzt oder die Ärztin erhält ständig Waren zugesandt, die er/sie nicht bestellt hat.)
  • Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung: „krankes Arschloch“ (Beleidigung), „Kurpfuscher“ oder „Der hat einen Abrechnungsbetrug begangen“ (üble Nachrede, Verleumdung).

Die Meinungsfreiheit bietet zwar einen großen Spielraum. Unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritik sind jedoch verboten. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Ärztinnen und Ärzten kann auch durch andere Verstöße strafrechtliche verletzt werden. So etwa wenn jemand private Daten wie die Adresse oder die Telefonnummer veröffentlicht oder ein Foto, auf dem der Arzt zu erkennen ist.

Checkliste: Bedrohung im Internet — das können Sie tun

  • Dokumentieren, nicht einfach löschen. Machen Sie Screenshots. Zwar ist ein Screenshot vor Gericht kein beweiskräftiges Dokument, manche Gerichte lassen ihn jedoch gelten. Außerdem sollten sich auch Zeugen den Post ansehen und ihn ebenfalls dokumentieren.
  • Strafanzeige erstatten. Das geht kostenlos und in vielen Bundesländern sogar online.
  • Plattformbetreiber zur Löschung auffordern. Plattformen müssen ab Kenntnis innerhalb von sieben Tagen prüfen, ob ein gemeldeter Inhalt strafrechtlich relevant ist. Bei „offensichtlich rechtswidrigen“ Inhalten muss dies sogar binnen 24 Stunden erfolgen.
  • Den Urheber mit Hilfe eines Anwalts abmahnen.