Verkauf des Patientenstammes: Zuweisung gegen Entgelt mit Strafbarkeitsrisiken
A&W RedaktionDer Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss vom 9. November 2021 entschieden, dass der Vertrag über die Abgabe und Veräußerung des Patientenstammes als entgeltliche Patientenzuweisung nichtig ist, wenn der Abgeber sich zu gewissen Werbemaßnahmen für den Übernehmer verpflichtet hat. Dies hat sowohl für Praxisverkäufer als auch -käufer immense Bedeutung.