Kassen müssen bei verspäteter Entscheidung Originalarzneimittel zahlen
Marzena SickingDer Gesetzgeber hat Krankenkassen dazu verpflichtet, die Anträge ihrer Kunden schnell zu bearbeiten. Müssen Patienten länger warten, greift die Genehmigungsfiktion: Der Antrag wird als durchgewinkt betrachtet. Dies gilt nicht nur für medizinische Maßnahmen wie OPs und Reha-Kuren, sondern auch für die Anforderung bestimmter Medikamente.