Bausparkasse darf kein Kontoentgelt verlangen
Marzena SickingEine Bausparkasse darf kein jährliches Kontoentgelt dafür verlangen, dass sie Kundinnen und Kunden die Anwartschaft auf ein Bauspardarlehen verschafft. Das hat das Landgericht Hannover nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Landesbausparkasse (LBS) Nord entschieden.