Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Wettbewerbsrecht

Wie das Gericht in der Verhandlung betonte, hat Jameda mit seinem Angebot inzwischen durchaus “gesellschaftliche Relevanz”. Daraus ergebe sich die Verpflichtung und Notwendigkeit, die auf dem Portal veröffentlichten Bewertungen auf Validität zu überprüfen. Oder anders ausgedrückt: Patienten, die auf der Suche nach dem passenden Arzt sind, müssen sich auf den Wahrheitsgehalt der Bewertungen verlassen können.

Racheakt von Jameda?

Geklagt hatte ein Zahnarzt, der in der Löschung positiver Bewertungen keine sachliche Kontrolle, sondern einen Racheakt von Jameda sah. Denn er hatte seinen kostenpflichtigen Premium-Account gekündigt. Diesen Zusammenhang wollte das Gericht allerdings nicht erkennen. Vielmehr sah es das Gericht als erwiesen an, dass die Prüfung der Bewertungen bereits zwei Wochen vor der Kündigung erfolgt sei.

Ebenso bestätigte das Gericht, was Jameda zu seiner Verteidigung vorgebracht hatte, nämlich dass der Dienst strikt zwischen einer Vertragsbeziehung zu einem Arzt und der Prüfung der Bewertungen trennt. Jameda würde zahlenden Kunden keinerlei Vorteile im Hinblick auf den Erhalt von Bewertungen gewähren.

OLG bestätigt Urteil

Damit hat das Oberlandesgericht das Urteil der ersten Instanz bestätigt. So entschied bereits das Landgericht München I am 16. April 2019 zugunsten von Jameda. Auch dort konnten die Richter keinen Zusammenhang zwischen der Überprüfung und Löschung der auffälligen positiven Bewertungen und der Kündigung des Arztes erkennen. Zudem bestätigte auch die erste Instanz, dass die mutmaßlichen Fake-Bewertungen rechtmäßig gelöscht wurden.

Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.