Wie Praxischefs den Zugang dienstlicher Mails beweisen können
Judith MeisterWer schreibt, der bleibt – doch gilt das auch für die elektronische Kommunikation? Das Landesarbeitsgericht Köln hat dazu eine weitreichende Entscheidung gefällt.
Wer schreibt, der bleibt – doch gilt das auch für die elektronische Kommunikation? Das Landesarbeitsgericht Köln hat dazu eine weitreichende Entscheidung gefällt.