Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Klinik

Die Gesamtkosten fir die stationäre Leistungserbringung in Deutschland betrugen im Jahr 2016 rund 87,8 Milliarden Euro. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 4,3 % mehr als im Jahr 2015 (84,2 Milliarden Euro).

Umgerechnet auf rund 19,5 Millionen  Patienten, die 2016 vollstationär im Krankenhaus behandelt wurden, lagen die Krankenhauskosten je Fall bei durchschnittlich 4 497 Euro. Damit um 2,7 % höher als im Jahr zuvor (4 378 Euro).

Gesamtkosten in Höhe von 101,7 Milliarden Euro

Die Gesamtkosten der Krankenhäuser beliefen sich im Jahr 2016 auf 101,7 Milliarden Euro (2015: 97,3 Milliarden Euro). Sie setzten sich im Wesentlichen aus den Personalkosten von 61,1 Milliarden Euro (+ 4,4 % gegenüber 2015), den Sachkosten von 37,9 Milliarden Euro (+ 4,7 %) sowie den Aufwendungen für den Ausbildungsfonds von 1,4 Milliarden Euro (+ 6,3 %) zusammen. Weitere 1,3 Milliarden Euro entfielen auf Steuern, Zinsen und ähnliche Aufwendungen sowie auf Kosten der Ausbildungsstätten.

In den Gesamtkosten waren Ausgaben für nichtstationäre Leistungen (unter anderem Kosten für die Ambulanz sowie für wissenschaftliche Forschung und Lehre) in Höhe von 13,8 Milliarden Euro enthalten.

Große Unterschiede in einzelnen Bundesländern

Die durchschnittlichen stationären Kosten je Fall waren in Brandenburg mit 4 055 Euro am niedrigsten und in Hamburg mit 5 232 Euro am höchsten. Diese regionalen Unterschiede sind auch strukturell bedingt: Sie werden vom Versorgungsangebot sowie von der Art und Schwere der behandelten Erkrankungen beeinflusst.

Die deutlichste Steigerung der stationären Kosten je Fall im Vergleich zum Vorjahr gab es in Sachsen mit + 5,1 %. Im Saarland gab es einen geringfügigen Rückgang der Kosten um 0,1 %.

Ausführliche Ergebnisse der Krankenhausstatistik, differenziert nach Krankenhaustypen sowie nach Ländern, enthält die Fachserie 12, Reihe 6.3 “Kostennachweis der Krankenhäuser”. Weitere Ergebnisse können auch über die Datenbank der Gesundheitsberichterstattung des Bundes abgerufen werden.