Arbeitszeiterfassung: Erst einstempeln, dann zum Patienten
A&W RedaktionDer EuGH hat entschieden: Kliniken und Arztpraxen müssen die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten künftig akribisch erfassen. Kommt nun die Stechuhr für alle? Angestellte Ärzte könnten davon profitieren – auch finanziell.