Ohne A1-Bescheinigung: Bis zu 10.000 Euro Bußgeld
Judith MeisterAktualisiert am: Erstveröffentlichung:
Besuchen Ärztinnen und Ärzte im Ausland einen Kongress, sind besondere sozialversicherungsrechtliche Vorgaben zu beachten. Denn bei jedem Grenzübertritt müssen sie eine A1-Bescheinigung dabeihaben. Wer jedoch ohne das Nachweispapier zur Sozialversicherung aufbricht, riskiert hohe Bußgelder.