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Klinik

Besondere Schwierigkeiten bereitete die seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Tarifeinheitsgesetz notwendige Tarifsicherungsklausel, damit der Tarifvertrag des Marburger Bundes für seine Mitglieder auch wirklich dauerhaft zur Anwendung gelangt. Die Tariflage in den einzelnen Kliniken der Asklepios-Gruppe ist in keinem Krankenhaus-Konzern so diversifiziert wie bei Asklepios. Dennoch gelang es nach zähem Ringen in dieser Frage eine Einigung zu erzielen, die unabhängig vom Tarifeinheitsgesetz die Anwendung des Marburger Bund-Tarifvertrages sicherstellt.

Keine Veränderung der Bereitschaftsdienst-Stundenwerte

Ähnlich wie bei den Tarifverhandlungen mit der Sana Kliniken AG war auch bei Asklepios die Korrektur der unterdurchschnittlichen Bereitschaftsdienstbewertung ein weiteres wichtiges Thema. Zwar gelang es nicht, eine Veränderung der Bereitschaftsdienst-Stundenwerte zu vereinbaren, jedoch konnte die Arbeitgeberseite dazu bewegt werden, die Bereitschaftsdienstbewertung ab dem 1. März 2019 anzupassen. In der Bereitschaftsdienststufe I (Arbeitsbelastung von 0 % bis 25 %) steigt die Bewertung um fünf Prozentpunkte auf 57,5 Prozent, in der Bereitschaftsdienststufe II (Arbeitsbelastung von 25 % bis 40 %) ebenfalls um fünf Prozentpunkte von 67,5 Prozent auf 72,5 Prozent sowie in der Bereitschaftsdienststufe III (Arbeitsbelastung von 40 % bis 49 %) auf 80 Prozent.

Der Tarifvertrag findet nicht Anwendung auf die Asklepios-Kliniken des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Hamburg. Dort gibt es einen eigenen Tarifvertrag, der vom Marburger Bund Landesverband Hamburg verhandelt wird.

Die Tarifeinigung mit dem Asklepios-Konzern steht noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die jeweils zuständigen Gremien beider Seiten.