Göttinger „Transplantationsskandal": Krankenkasse muss ärztliche Leistungen bezahlen
Marzena SickingKrankenkassen müssen ärztliche Leistungen auch dann vergüten, wenn sie auf Basis unzutreffender Angaben durchgeführt wurden. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen im Fall des Göttinger „Transplantationsskandals“ entschieden.