Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Klinik

Kliniken sind im Internet ebenso Gegenstand von Bewertungen wie andere Unternehmen. Patienten informieren sich vermehrt im Internet auf Bewertungsportalen über Ärzte, Kliniken und medizinische Dienstleister. Sollten sich die negativen Bewertungen für eine Klinik häufen, ist mit deutlichem Patientenrückgang innerhalb kürzester Zeit zu rechnen.

Es empfiehlt sich für Kliniken daher grundsätzlich, das Bewertungsmanagement im Internet unbedingt als Priorität zu betrachten.

Eines der bekanntesten deutschsprachigen Bewertungsportale speziell für Kliniken ist die Website www.klinikbewertungen.de. Das in Kliniken für Reputationsmanagement zuständige Personal sollte sich mit diesem Portal auseinandersetzen und verstehen, was gegen negative Einträge dort unternommen werden kann.

Wie ist klinikbewertungen.de aufgebaut und wie sehen die Bewertungen konkret aus?

Auf klinikbewertungen.de existieren zu nahezu allen Kliniken im deutschsprachigen Raum Profile. Diese Profileintragungen sind von klinikbewertungen.de selbst oder von den Nutzern vorgenommen worden.

Auf jedem Profil einer Klinik ist es möglich, eine Bewertung zu hinterlassen. Die Bewertungen können sowohl von Patienten, als auch von Mitarbeitern einer Klinik verfasst werden.

Folgende voreingestellte Bewertungskriterien sind in jedem Eintrag vorzufinden und mittels einer Sternbenotung einzuordnen:

• Gesamtzufriedenheit
• Qualität der Beratung
• Medizinische Behandlung
• Verwaltung und Abläufe
• Ausstattung und Gestaltung

Textliche Bewertungsmöglichkeiten gibt es für folgende Kategorien:

• Pro
• Kontra
• Krankheitsbild
• Privatpatient
• Erfahrungsbericht

In jeder Bewertung ist neben diesen Optionen auch ein Nutzername, das Datum, sowie die Eigenschaft der bewertenden Person (Patient, Mitarbeiter, Angehöriger etc.) erkennbar.

Unser Eindruck ist, dass die Bewertungen bei klinikbewertungen.de oft sehr ausführlich geschrieben sind und insbesondere die negativen Einträge für Kliniken belastend sein können. Es wird sowohl über das behandelnde Personal, als auch über mögliche medizinische Misserfolge detailliert berichtet.

Es dürften bereits wenige negative Bewertungen ausreichen, um selbst eine Vielzahl positiver Einträge in den Hintergrund rücken zu lassen.

Welche Bewertungsregeln gelten auf klinikbewertungen.de?

Nicht jede Art von Bewertung ist auf klinikbewertungen.de erlaubt. Es gelten sowohl die Richtlinien des Inhabers dieses Portals, als auch die deutsche Rechtslage. Beide Regelungssysteme bieten Gelegenheit, etwaig auftretende negative Einträge löschen lassen zu können.

Klinikbewertungen.de sieht u.a. als Bewertungsregeln vor, dass

• Bewertungen nicht zu allgemein gehalten sein, sondern subjektive Eindrücke schildern sollen,
• Einträge hilfreiche Informationen beinhalten sollen,
• auf Beleidigungen, Schmähkritik und Andeutungen von Straftaten zu verzichten ist.

Nicht nur diese Richtlinien, die klinikbewertungen.de selbst aufgestellt hat gelten, sondern auch die deutsche Gesetzeslage.

Nach deutschem Recht dürfen in Bewertungen über Kliniken

• keinerlei unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten sein, selbst kleinste Lügen sind unzulässig und einer Löschung zugänglich,
• nur Patienten als Patient eine Bewertung schreiben, d.h. Personen, die gar nicht selbst die Klinik erlebt haben, dürfen keine Patientenbewertung abgeben,
• personenbezogene Daten meistens nicht genannt werden, was für behandelnde Ärzte wie auch für das medizinische oder verwaltende Personal gilt. Es dürfen daher in den allermeisten Fällen keine Klarnamen genannt werden.

Selbstverständlich sollten sich Kliniken negative Bewertungen zu Herzen nehmen und die dort geäußerte Kritik aufnehmen, um ihr Angebot und die medizinische Leistung zu verbessern. Allerdings sind rechtswidrige Bewertungen, die den oben genannten Punkten entsprechen, keinesfalls hinzunehmen und eine diesbezügliche Löschung ist erstrebenswert.

Wie Sie negative Einträge auf klinikbewertungen.de löschen lassen können

Es bedarf einer begründeten, bestenfalls juristisch fundierten Beschwerde an das Portal klinikbewertungen.de unter folgender Mailadresse:

wehner@medizinfo.com

Machen Sie zunächst deutlich, auf welche Bewertung genau sich Ihre Beanstandung bezieht (Datumsangabe) und für welche Klinik Sie tätig sind.

Stützen Sie sich bei Ihrer Beschwerde auf die Richtlinien des Portals (siehe oben) und/oder auf die deutsche Rechtslage. Stellen Sie detailliert dar, worin der Rechts- oder Richtlinienverstoß der Bewertung zu erblicken ist und weshalb diese gelöscht werden soll.

Oft sind es unwahre Tatsachenbehauptungen (auch kleinster Art), die eine Bewertung rechtswidrig erscheinen lassen, oder aber die Frage, ob wirklich ein ehemaliger oder derzeitiger Patient die Bewertung vorgenommen hat.

Unsere Erfahrungen mit klinikbewertungen.de

Das Portal klinikbewertungen.de wird von Herrn Jürgen Wehner angeboten, der auch die bekannte Website www.medizinfo.de betreibt. Unserer Erfahrung nach bearbeitet Herr Wehner eingehende Beschwerden von Kliniken über einzelne Bewertungen gewissenhaft und zügig.

Wir haben für unsere Mandanten bereits erfolgreich juristisch fundierte Beschwerden an klinikbewertungen.de gerichtet. Hierbei konnten wir Einblicke in den dortigen Prüfprozess erhalten.

Klinikbewertungen.de löscht entweder selbstständig sofort die in Frage stehende Bewertung, wenn diese offensichtlich rechtswidrig ist, oder hält in Einzelfällen Rücksprache mit der bewertenden Person. Bei dieser Rücksprache kann insbesondere seitens klinikbewertungen.de geklärt werden, ob die bewertende Person tatsächlich Patient in der bewerteten Klinik gewesen ist.

Auch über medizinische Begebenheiten, die in Bewertungen geschildert werden, kann sich mit klinikbewertungen.de substantiiert ausgetauscht werden – oft schildern Patienten medizinische Begebenheiten, die so gar nicht stattgefunden haben (beispielsweise Folgeschäden nach einer Operation). Medizinischen Unwahrheiten, die in Form einer Bewertung Kliniken erheblichen Rufschaden einbringen können, bearbeitet klinikbewertungen.de im Bedarfsfall zuverlässig.

Der Autor: Thomas Feil ist Fachanwalt für IT-Recht und Arbeitsrecht in Hannover. Kontakt und weitere Informationen unter: www.recht-freundlich.de/rechtsanwalt