Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Klinik

Die Rush-Hour startet am Freitagabend. Überlastete Ärzte hasten über die Gänge, Patienten murren im Wartebereich. In der Notaufnahme eines Münchner Krankenhauses hat der Wochenend-Wahnsinn begonnen. Und es sind diese Sätze der Besucher, die so manchen diensthabenden Arzt zur Weißglut treiben: „Ich habe schon lange Beschwerden – aber ich dachte, ich lass das jetzt doch mal abklären…“Andere Patienten geben offen zu, dass sie während der regulären Praxisöffnungszeiten nicht zum Arzt gehen, „weil sie sich sonst bei der Arbeit frei nehmen müssten.“

Zurück zu den Wurzeln

Um Notaufnahmen (nicht nur in den Großstädten) wieder zu dem zu machen, was sie eigentlich sein sollten, nämlich eine Anlaufstelle für Notfälle, plant Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eine umfassende Reform.

Geplant ist unter anderem, dass alle Bundesländer telefonische Notfallleitstellen einführen. Sie sollen unter der Nummer 112 oder unter 116 117 erreichbar sein. Über sie sollen Patienten auf der Grundlage einer qualifizierten Ersteinschätzung in die richtige Versorgungsebene vermittelt werden, in schweren Fällen kann das der Rettungsdienst oder ein integriertes Notfallzentrum sein, während der Sprechstundenzeiten kommt aber auch eine vertragsärztliche Praxis in Betracht.

Der Rettungsdienst soll als eigenständiger Leistungsbereich im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung (im SGB V) geregelt werden.

Außerdem sollen an Krankenhäusern spezielle Notfallzentren eingerichtet werden, in denen Patienten je nach Schwere ihrer Erkrankung entweder stationär oder ambulant versorgt werden.

Geteiltes Echo

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt die Initiative dem Grunde nach. Der Entwurf eines Gesetzes zur Reform der ambulanten Notfallversorgung zeige richtige und wichtige Weichenstellungen auf. In einer ersten Stellungnahme sagte der Präsident der DKG, Gerald Gaß: „Wir begrüßen, dass der Gesetzentwurf anerkennt, dass das Krankenhaus auch künftig der Ort ist, an dem die ambulante Notfallversorgung stattfindet. Auch die Verantwortung der Bundesländer für die Sicherstellung einer flächendeckenden und wohnortnahen Notfallversorgung ist ein richtiger Schritt für die Neuordnung des Systems. Die bis dato im Gesetz verankerte Zuständigkeit bei den Kassenärztlichen Vereinigungen hat nicht funktioniert. Die Krankenhäuser stehen bereit gemeinsam mit den Ländern die Notfallversorgung zu organisieren.“

Wenig Beifall gibt es von Seiten der Krankenhäuser hingegen für die geplante Verpflichtung, gemeinsam mit den KVen Betriebe zu gründen, um die neuen integrierten Notfallzentren zu organisieren. Die Kliniken könnten diese Zentren auch gut alleine betreiben und die Kooperation mit den niedergelassenen Ärzten auch ohne die KVen bewerkstelligen, so die DKG. Andernfalls drohten jahrelange Verhandlungen und ein Zuwachs an Bürokratie, der verzichtbar sei.

Die Vizepräsidentin der Bundesärztekammer, Heidrun Gitter, mahnte zudem, es müsse klar definiert werden, welche Maßnahmen der Grunddiagnostik und -therapie im ambulanten Notfalldienst vorzuhalten seien bzw. wann es sinnvoll und geboten sei, Klinikstrukturen in Anspruch zu nehmen. „Nur so werden die Zentralen Notaufnahmen der Kliniken tatsächlich entlastet“, zitiert das Deutsche Ärzteblatt die Funktionärin.