Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Vermischtes

Wer zahlende Kunden bevorzugt, ist kein neutraler Informationsmittler mehr. So könnte man zwei aktuelle Entscheidungen des Oberlandesgerichts (OLG) Köln zusammenfassen. Zwei Ärzte haben dort gegen das Bewertungsportal Jameda geklagt, das ohne ihr Einverständnis Profile für sie angelegt hatte. Diese Profile müssen die Betreiber der Plattform nun löschen. Zudem hat das Gericht entschieden, dass mehrere Ausgestaltungen der Plattform unzulässig sind, da die Plattform durch sie zahlende Ärzte in unzulässiger Weise bevorzuge und ihnen verdeckte Vorteile gewähre (OLG Köln Az. 15 U 89/19 und 15 U 126/19).

Verwirrende Vielfalt

Auf Jameda gibt es mehrere Möglichkeiten, um zu einem Profil zu kommen. Entweder, ein Arzt legt es selbst für sich an, weil er sich davon Marketingeffekte verspricht. Oder Jameda tut das, allerdings ohne Wissen des betroffenen Kollegen. Allerdings sind nicht alle Funktionen, die mit den unterschiedlichen Profil-Varianten verknüpft sind, juristisch einwandfrei.

  • Kritikwürdig aus Sicht des Gerichts ist es etwa, dass auf den ohne Einwilligung eines Arzte eingerichteten Profilen, also bei den „Basiskunden“ von Jameda,  auf eine Liste mit weiteren Ärzten verwiesen wird, während es derartige Links auf den Profilen jener Kollegen nicht gibt, die Beiträge an die Plattform überweisen (. „Premium‑“ oder „Platinkunden“).
  • Darüber hinaus beanstandeten die Richter einen (inzwischen abgeschafften) Button, mit dem auf dem Profil von Basiskunden weitere Ärzte in der näheren Umgebung angezeigt wurden, während eine solche Anzeige bei Premiumkunden unterblieb. Dadurch habe die Plattform den unzutreffenden Eindruck erweckt, die Premiumkunden hätten keine Konkurrenz im örtlichen Umfeld.
  • Einen verdeckten Vorteil stelle zudem die unterschiedliche bildliche Darstellung von Basis- und Premiumkunden in Auflistungen dar. Gleiches gelte für den Umstand, dass die Nutzer auf dem Profil von Basiskunden auf Fachbeiträge von anderen Ärzten hingewiesen würden, während ein solcher Verweis bei Platin-Kunden unterbleibe.

Jameda kann sich nicht auf Privilegien klassischer Medien berufen

Erfreulich aus Sicht von Ärzten, die kein Interesse daran haben, in Bewertungsportalen aufzutauchen, ist zudem, dass das Gericht ihnen das Recht auf Löschung ihrer Profile zugestanden hat. Jameda hatte die Errichtung derartiger Profile auch ohne Einwilligung der Betroffenen mit dem sogenannten. Medienprivileg nach Art. 85 Abs. 2 der Datenschutzgrundverordnung zu rechtfertigen versucht – war damit aber gescheitert. Das Geschäftsmodell der Plattform, so die Richter, könne nicht als eigene meinungsbildende Tätigkeit verstanden werden, sondern allenfalls als ein Hilfsdienst zur besseren Verbreitung von (Dritt-)Informationen.

Das letzte Wort ist in der Sache allerdings noch nicht gesprochen: Der Senat hat die Revision für beide Seiten in beiden Verfahren zugelassen. Das Argument: Die Frage, in welchen Fällen eine Bewertungsplattform die Rolle als „neutrale Informationsmittlerin“ verlasse, sei in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bisher nicht vollständig geklärt.