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Gericht stärkt Rechte von Ärzten in Teilzeit: Auch ihnen stehen Zuschläge für Überstunden zu
Das Arbeitsgericht Hannover stärkt tarifgebundene Teilzeitbeschäftigte im Gesundheitswesen: Laut einem aktuellen Urteil müssen Arbeitgeber diesen Ärztinnen und Ärzten für Mehrarbeit auch Zuschläge zahlen. Das Urteil ist laut Marburger Bund „wegweisend“.
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