Sozialrecht
Behandlung von Karotis-Stenosen: Kassenpatienten erhalten Anspruch auf ärztliche Zweitmeinung
Gefäßverengungen an der Halsschlagader bergen erhebliche Risiken, nicht zuletzt, weil sie die Gefahr von Schlaganfällen erhöhen. Gesetzlich Versicherte, die deshalb eine Revaskularisation erwägen, dürfen im Vorfeld der Operation künftig eine Zweitmeinung auf Kassenkosten einholen. Welche Fachrichtungen von der Neuerung profitieren können.
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