Ab Oktober: Screening auf Hepatitis B und C in den EBM aufgenommen

Für das Screening auf eine Hepatitis B- und Hepatitis C-Virusinfektion werden zum 1. Oktober neue Leistungen in den EBM aufgenommen. Das teilt die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit.
Versicherte ab 35 Jahren können sich im Rahmen eines Check-Ups einmalig auf Hepatitis B und Hepatitis C testen zu lassen. Ziel ist es, durch das Screening unentdeckte, weil zunächst symptomlos oder schleichend verlaufende Infektionen zu erkennen und frühzeitig zu behandeln.
Wie die KBV mitteilt, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Richtlinie über die Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten angepasst und neue Gebührenordnungspositionen (GOP) für das Hepatitis-Screening in den EBM aufgenommen.
Neu: GOP 01734 und GOP 01732
Für die Inanspruchnahme des Screenings auf eine Hepatitis-B und/oder Hepatitis-C-Infektion wird die GOP 01734 (41 Punkte/4,56 Euro) als Zuschlag zur GOP 01732 (Gesundheitsuntersuchung bei über 18-Jährigen) aufgenommen. Die neue GOP ist bei Versicherten ab dem vollendeten 35. Lebensjahr einmalig berechnungsfähig.
Übergangsregelung bis Ende 2023
Der G-BA hatte zusätzlich in die Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie eine Übergangsregelung aufgenommen. Bei Versicherten, die in den letzten drei Jahren vor Inkrafttreten des G-BA Beschlusses einen Check-up in Anspruch genommen haben, kann das Screening auch separat erfolgen. Ansonsten können Versicherte das Hepatitis-Screening beim nächsten regulären Check-up in Anspruch nehmen.
Für diese Übergangsregelung wurde die neue GOP 01744 (41 Punkte/4,56 Euro) befristet bis zum 31. Dezember 2023 aufgenommen.
Abrechnung der Bestätigungsdiagnostik
Beim Screening auf Hepatitis B und Hepatitis C wird das Blut zunächst auf das HBs-Antigen und auf HCV-Antikörper untersucht. Bei einem positiven Ergebnis erfolgtdie Bestätigungsdiagnostik durch eine HBV-DNA-Bestimmung beziehungsweise einen HCV-RNA-Nachweis. Für die Eingangsuntersuchung wird die GOP 01865 (105 Punkte/11,68 Euro) in den EBM aufgenommen. Die entsprechende Bestätigungsdiagnostik bei einem positiven Ergebnis ist als Zuschlag zur GOP 01865 mit den GOP 01866 (805 Punkte/89,55 Euro) und 01867 (360 Punkte/40,05 Euro) abgebildet.
Die Abrechnung der GOP 01865 bis 01867 setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Spezial-Labor (Paragraf 135 Abs. 2 SGB V) voraus. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.
Quelle: KBV Praxisinfo
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