Achten Sie auf die Fallstricke in § 12 GOÄ
Dieter JentzschMit zusammen zwölf Paragrafen ist die Gebührenordnung für Ärzte zwar eine durchaus überschaubare Rechtsverordnung des Bundes. Für eine korrekte Rechnungsstellung ist § 12 GOÄ mit seinen fünf Absätzen allerdings vollständig einzuhalten. Das ist knifflig.