Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Abrechnung
Inhaltsverzeichnis

Die Versichertenpauschale nach Gebührenordnungsposition (GOP) 03000 ist jeweils zum ersten kurativen Arzt-Patienten-Kontakt im Behandlungsfall fällig. Die zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV) ergänzt abhängig vom Alter beim Erstkontakt im Quartal die korrekte Punktzahl in der Honorarabrechnung. Die KV setzt die 03030 für die Erfüllung des hausärztlichen Versorgungsauftrags zu, wenn die Bedingungen erfüllt sind.

Saisonalle Infektionen

Generell denkt man im Winter und Frühjahr natürlich zuerst an grippale Infekte, Influenza und COVID-19. Aber auch an Harnwegsinfekte und Infektionen der Haut sollte man denken. Die Erfahrung mit COVID-19 haben wir noch gut in Erinnerung. Dementsprechend sollte der Mundschutz für alle Praxisbesucher wieder obligat sein.

Krankschreibung per Videosprechstunde

Patienten, die der Praxis bekannt sind, können bei leichten Infektionen durchaus auch per Videosprechstunde krankgeschrieben werden. Wenn eine Videosprechstunde technisch nicht möglich ist, geht es sogar per Telefon. Durch diese Maßnahme kann man das Risiko reduzieren, dass weitere Infektionen etwa bei anderen Patienten in der Praxis oder im Praxisteam auftreten.

Videosprechstunde korrekt abrechnen

Die vorher angesprochene Videosprechstunde hat einige Besonderheiten. So dürfen maximal 20 Prozent der Behandlungsfälle ausschließlich per Videosprechstunde erfolgen. Diese Fälle müssen dann mit der Kennziffer 88220 markiert werden und das Honorar für die Versichertenpauschale wird um 20 Prozent reduziert.

Längerer Krankheitsverlauf

Ein grippaler Infekt heilt in der Regel in fünf Tagen aus, sodass man wieder arbeitsfähig ist. Bei Influenza oder COVID-19 ist meist eine weitere Krankschreibung nötig. Die erfordert dann einen direkten Arzt-Patienten-Kontakt (APK). Eine zweite Videosprechstunde reicht dafür nicht aus. Je nach Zustand ist dazu auch ein Hausbesuch erforderlich.

Hausbesuch beim Patienten abrechnen

Patienten mit extrem hohem Fieber bei Influenza können manchmal nicht selbst die Praxis aufsuchen. Dann ist ein Hausbesuch erforderlich. Da dieser Hausbesuch zur Verlängerung der Krankschreibung im Regelfall nicht dringlich ist, wird mit GOP 01410 und dem entsprechenden Wegegeld abgerechnet.

Schutzimpfungen gegen Influenza im Spätherbst

Wer einmal eine Influenza durchgemacht hat, den braucht man kaum zu überzeugen, dass im Spätherbst eine Schutzimpfung sinnvoll ist. Abgesehen von wenigen generellen Impfverweigerern ist es bei SARS-CoV-2 ähnlich. Aktuell finden sich in den regionalen Impfvereinbarungen die Kodierungen und das Honorar für die jeweiligen Schutzimpfungen bei gesetzlich Versicherten.

Ärztliches Gespräch mit GOP 03230 abrechnen

Ganz klar, wer gesundheitlich angeschlagen ist, sollte sich auskurieren. Die immer wieder geforderte Verordnung von Antibiotika ist bei akuten Infekten der oberen Atemwege in der Regel nicht indiziert. In der Regel sollte das in einem Satz erklärt sein. Nur in Ausnahmefällen ist auch ein problemorientiertes ärztliches Gespräch nötig, das Hausärzte dann mit der GOP 03230 abrechnen können. Wenn häufiger obere Atemwegsinfekte auftreten, macht es unter Umständen Sinn, genauer nach deren Ursache zu forschen. Ein Typ-2-Diabetes ist vielfach nicht besonders auffällig, kann aber das Immunsystem so dämpfen, dass Infekte leichter entstehen.  Zur Orientierung sollte bei auffällig häufigen Infektionen zum Beispiel der HbA1c-Wert untersucht werden.