Depressionen effektiv behandeln und abrechnen
Dr. Ulrich KarbachLaut einer Veröffentlichung der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN) vom Februar 2025 haben 8,2 Prozent der Erwachsenen in Deutschland eine unipolare Depression. Deren Behandlung ist abrechenbar.
Hausarztpraxen sind erster Ansprechpartner von Menschen mit Depression. Bei ihnen geht es vor allem darum, „red flags“ wie ein Suizidrisiko zu erkennen und in Abstimmung mit Betroffenen eine adäquate Behandlung einzuleiten. Die Nationale VersorgungsLeitlinie (NVL) nennt drei Hauptsymptome der unipolaren Depression, nämlich:
Depressive Stimmung in deutlich ungewohntem Ausmaß
Interesse-, Freudverlust an normalerweise angenehmen Tätigkeiten
Verminderter Antrieb oder gesteigerte Ermüdbarkeit
Wenn mindestens zwei Hauptsymptome und mindestens eines der nachfolgend genannten sieben Zusatzsymptome erfüllt sind, liegt eine leichte Depression vor. Als Zusatzsymptome zählen unter anderem Verlust des Selbstvertrauens oder des Selbstwertgefühls, ausgeprägte, unangemessene Schuldgefühle, wiederkehrende Gedanken an Suizid oder suizidales Verhalten und Klagen über oder der Nachweis über verminderte Konzentration sowie drei weitere. Wenn mindestens zwei Haupt- und mindestens drei Zusatzsymptome vorliegen, spricht man von einer mittelschweren Depression, ab drei Haupt- und mindestens fünf Zusatzsymptomen von einer schweren Depression. Im Rahmen der zeitaufwendigen Anamnese sollte natürlich auch gefragt und dokumentiert werden, ob die Patientin / der Patient schon einmal daran gedacht hat, sich etwas anzutun, und was sie oder ihn davon abgehalten hat. Das erleichtert die Einschätzung, wie hoch das Suizidrisiko ist.
Weiteres Procedere
Anhand der oben genannten Symptome aus der Leitlinie wird eine Depression diagnostiziert und je nach Schweregrad mit F32/33.0 bis F32/33.3 codiert. In der Hausarztpraxis wird die altersabhängige Versichertenpauschale nach Gebührenordnungsposition (GOP) 03000 und gegebenenfalls die 03230 abgerechnet.
Hospitalisierung
Empfehlung zur stationären Aufnahme:
wenn Personen akut suizidal sind,
wenn medizinische Versorgung nach Suizidversuch nötig ist,
wenn ambulante Therapiemöglichkeiten nicht ausreichen,
wenn zuverlässiges Einschätzen des Weiterbestehens der Suizidalität anders nicht möglich ist oder
wenn der Aufbau einer tragfähigen therapeutischen Beziehung nicht gelingt und die Person akut suizidal bleibt.