Hausbesuche nach UV-GOÄ abrechnen
Dr. med. Heiner PaschHausbesuche können unter Umständen auch bei Unfällen erforderlich werden. Wenn sich ein Arbeitsunfall als Ursache herausstellt, muss über die Unfallversicherung nach UV-GOÄ abgerechnet werden.
Hausbesuche können unter Umständen auch bei Unfällen erforderlich werden. Wenn sich ein Arbeitsunfall als Ursache herausstellt, muss über die Unfallversicherung nach UV-GOÄ abgerechnet werden.