Leichenschau: Parallele Abrechnung eines Besuches sorgt meist für Ärger

Auch wenn die Leichenschau mit Nr. 100 der GOÄ und der Besuch in der Regel nach EBM abgerechnet wird, gibt es bei der Parallelabrechnung meist Ärger.
Leichenschau wird zu gering entlohnt
Es besteht kein Zweifel, dass die Leichenschau zu gering entlohnt wird. Und ob dies in der neuen GOÄ, wenn sie denn mal kommt, geändert wird, steht noch in den Sternen. Das grundsätzliche Problem bei der Leichenschau besteht darin, dass diese – korrekt durchgeführt – mit mindestens einer Viertelstunde Zeitbedarf veranschlagt werden muss. De facto erbringt der Arzt beim aktuellen Honorar also viel Arbeitszeit, die schlecht honoriert wird.
Viele unnatürliche Todesfälle werden nicht erkannt
Das könnte mit ein Grund dafür sein, warum die Leichenschau nicht immer so sorgfältig vorgenommen wird, wie dies eigentlich gefordert wird. Aktuell schätzen Kriminalisten, dass jährlich über tausend unnatürliche Todesfälle in Deutschland nicht erkannt werden. Ob darauf spezialisierte Ärzte oder andere Möglichkeiten, wie eine höhere Obduktionsrate, daran etwas ändern kann, wird gegenwärtig diskutiert.
Die anfangs erwähnte Kombination, einmal Abrechnung des Besuchs über die elektronische Gesundheitskarte und der Leichenschau ist in Ausnahmefällen doch noch möglich.
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