Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Abrechnung

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat neue Versorgungsangebote in die Psychotherapie-Richtlinie aufgenommen. Damit soll insbesondere die Gruppentherapie einen höheren Stellenwert in der psychotherapeutischen Versorgung erhalten.

Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung

Neu sind Gruppenbehandlungen mit drei bis neun Teilnehmern zur Vorbereitung auf eine Gruppenpsychotherapie und zur ersten Symptomlinderung. Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung mitteilt, steht jetzt auch die Vergütung fest: Psychotherapeuten erhalten abhängig von der Gruppengröße zwischen 101,90 Euro und 59,18 Euro je Teilnehmer und Therapiestunde (100 Minuten).

Zur Abrechnung der Leistungen hat der Bewertungsausschuss die Gebührenordnungspositionen (GOP) 35173 bis 35179 in den EBM aufgenommen. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.

Probatorische Sitzungen im Gruppensetting

Ab Oktober können zudem probatorischen Sitzungen im Gruppensetting durchgeführt werden. Diese werden über die neuen GOP 35163 bis 35169 abgerechnet. Die Vergütung beträgt pro Teilnehmer und Sitzung zwischen 78,32 Euro (3 Personen) und 45,50 Euro (9 Personen).

Für Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Psychiatrie und Psychotherapie, Nervenheilkunde, psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie die ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärztinnen und Ärzte werden die Leistungen ebenfalls außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung bezahlt.

Für alle anderen Fachgruppen prüft der Bewertungsausschuss im Zusammenhang mit seiner Evaluation, ob zusätzlicher Regelungsbedarf bezüglich der Finanzierung erforderlich ist.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite der KBV.