Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Abrechnung

Wie die KBV informiert, steht für Neurologen und Nervenärzte ab 1. Oktober eine neue Zusatzpauschale im EBM bereit: Diese können sie für die Beobachtung und Betreuung von Patienten mit Multipler Sklerose abrechnen, die den Wirkstoff Siponimod erhalten haben. Das hat der Bewertungsausschuss beschlossen.

Das Medikament Mayzent® (Wirkstoff: Siponimod) wird unter bestimmten Voraussetzungen zur Behandlung von Erwachsenen mit sekundär progredienter Multipler Sklerose angewendet.

Die zugehörige Fachinformation sieht vor, dass nach Gabe des Wirkstoffes eine mehrstündige Überwachung medizinisch geboten sein kann.

GOP 01517 im EBM-Kapitel 16

Dafür wird zum 1. Oktober die Gebührenordnungsposition 01517 in den EBM aufgenommen. Sie ist mit 1.299 Punkten bewertet und wird für zwei Jahre extrabudgetär vergütet. Abrechnen können sie Fachgruppen des Kapitels 16 (Neurologie, Nervenheilkunde).

Bitte beachten: Die Gebührenordnungsposition 01517 ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen 01510 bis 01512, 01514, 01516, 01910, 01911, 02100, 02101, 04564 bis 04566, 04572, 04573, 13610 bis 13612, 30708 und 34503 bis 34505 berechnungsfähig.