Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Abrechnung

Symptombezogene Untersuchung, lautet für GOÄ 5 der knappe amtliche Text. Das Honorar dafür entspricht zum 2,3-fachen Satz (Schwellenwert) exakt dem Honorar einer ärztlichen Beratung nach Nummer 1. Im Gegensatz zu den GOÄ-Positionen 6, 7 und 8 wird Umfang oder Inhalt einer symptombezogenen Untersuchung in der GOÄ nicht klar definiert. Aber die Punktwerte und die in den Nummern 6 bis 8 exakt beschriebenen einzelnen Untersuchungsschritte bzw. Körperregionen lassen erkennen: GOÄ 5 ist als „kleinste“ Untersuchungsposition deutlich geringer bewertet als die GOÄ-Positionen 6 bis 8.

Keine zeitliche Mindestvorgabe für Untersuchungen

Auch das Messen des Blutdruckes durch Ärztinnen und Ärzte kann ein (wenn auch wesentlicher) Bestandteil einer symptombezogenen Untersuchung sein. Die Blutdruckmessung ist in der GOÄ nicht eigenständig beschrieben und mit einer Nummer versehen. Ein „schweigendes Blutdruckmessen“ durch Ärztinnen und Ärzte, berechnet über GOÄ 2, wird in der Praxis nicht stattfinden. Nummer 5 GOÄ kann sogar dann berechnet werden, wenn Patienten von den Ärzten nicht berührt werden. Gleich, ob beim allerersten direkten Kontakt oder bei langjährig bekannten Patienten: Ärztinnen und Ärzte verschaffen sich einen ersten Eindruck allein dadurch, dass sie bei Patienten die Begrüßung, ggf. Festigkeit und Hauttemperatur beim Händedruck, das aktuelle Auffassen von Gesprächsinhalten erkennen und innerhalb des Beratungsgesprächs mit deren Lebensalter, den geschilderten Beschwerden oder den offenkundigen Befunden abgleichen. Eine berechenbare GOÄ 5 ist schon gegeben, wenn Ärztinnen und Ärzte durch den Blick auf einen Insektenstich, eine oberflächliche Wunde oder spezifische Bewegungsabläufe feststellen, ob weitergehende Diagnose- oder Behandlungsschritte nötig sind. GOP 5 kann nur einmal bei einer einzeitigen Arzt-Patienten Begegnung angesetzt werden. Beim selben Arzt-Patientenkontakt kann sie weder mehrfach noch neben GOÄ 6 bis 8 berechnet werden. Umfasst eine symptombezogene Untersuchung nach GOÄ 5 mehrere Organe, wird aber der in den GOP 6 bis 8 geforderte Umfang nicht erreicht, kann GOÄ 5 allenfalls mit einem höheren Faktor berechnet werden.

Videosprechstunde als abrechenbare Leistung

Durch die Corona Pandemie wurden Videosprechstunden als abrechenbare Leistungen publik. Dafür gilt der Vorschlag einer Analogbewertung für die „Visuelle symptomatische klinische Untersuchung mittels Videoübertragung (…)“. Vor 2021/2022 mussten sich Ärzte und Patienten direkt persönlich begegnen, damit eine Untersuchung nach GOÄ 5 abgerechnet werden durfte. Wird heute vom Patienten ein ausreichend beurteilbares Foto per Video an Ärzte übermittelt, können Ärzte daran symptombezogen untersuchen und notwendigen Schlüsse daraus ziehen. Bei dieser Gelegenheit ist noch einmal zu unterstreichen, dass in der GOÄ die „Allgemeinen Bestimmungen zu B-Grundleistungen (…) Punkte 1 + 2“ häufig missverstanden werden! Die GOP 1 + 5 können gemeinsam miteinander berechnet werden, sooft sie medizinisch notwendig sind und erbracht werden. Ärztinnen und Ärzte dürfen in ihren  Abrechnungen auf gering bewertete Leistungen (zum Beispiel 200 = kleiner Verband, 250 = Blutentnahme) verzichten, um die erbrachte Kombination der Nummern 1 + 5 abzurechnen, die mehr Honorar ergibt.

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