Privatpatienten: Psychiatrische Untersuchung per Telemedizin
Dieter JentzschSeit Beginn des Jahres gibt es Neuigkeiten zur Abrechnung ärztlicher Leistungen aus dem Abschnitt „G“ der GOÄ. Allgemeinmediziner, Internisten, Dermatologen und Fachärzte anderer Fachgebiete haben bei diesen Gesprächsleistungen mehr Freiheiten. Es dürfte weniger Rückfragen der Kostenträger geben.